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Integrationsministerin Öney begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz

Veröffentlicht am 18.07.2012 in Bundespolitik

Öney: "Nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts muss endlich auch der Bund reagieren und den Flüchtlingen ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten!?"

 
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundgesetzwid- rigkeit von Teilen des Asylbewerberleistungsgesetzes sei der Gesetzgeber ge- zwungen, endlich Klarheit zu schaffen, betonte Bilkay Öney, Ministerin für Integ- ration. Nun müsse das Urteil eingehend geprüft werden.

„Spätestens seit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 hätte eigentlich jedem klar sein müssen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz drin- gend nachgebessert werden muss. Umso bedauerlicher ist es, dass trotzdem erst wieder ein Richterspruch aus Karlsruhe erforderlich war, um den Bund wachzurütteln.“

Öney forderte den Bund auf, nun zügig die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts umzusetzen und dabei dem menschenwürdigen Existenzminimum, das auch Flüchtlingen zustehe, Rechnung zu tragen. Hierbei dürfe der Bund aber nicht stehen bleiben, sondern er müsse in diesem Zusammenhang auch das anachronistische Sachleistungsprinzip abschaffen und durch Geldleistungen ersetzen. Damit würde er neben dem humanitären Gedanken auch der Praxis vor Ort gerecht.

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