Rund ein halbes Jahr vor dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige hat Baden-Württemberg grünes Licht aus Berlin für die weitere Investitionsförderung von Betreuungsplätzen erhalten. Am 21. Februar 2013 ist das Bundesgesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Kraft getreten.
„Bezahlbares Wohnen ist für uns als SPD eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Wir werden deshalb Mieten und Maklergebühren auch im Wahlkampf zum Thema machen. Denn das brennt den Menschen unter den Nägeln“, so SPD-Generalsekretärin Katja Mast. Die heute auf den Weg gebrachte Bundesratsinitiative von Justizminister Rainer Stickelberger zur Übernahme von Maklergebühren nach dem Bestellerprinzip sei dabei ein wichtiger Schritt.
Bei seiner Sitzung am Samstag, den 23. Februar 2013, hat der Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg folgende Resolution mit großer Mehrheit beschlossen.
1. Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 im Jahr 2011 gilt. Die SPD hat diese Form direkter Bürgerbeteiligung damals erfolgreich initiiert und durchgesetzt. Bestandteil der damaligen Diskussionen und Abwägungen waren auch etwaige Mehrkosten des Projekts. Eine Infragestellung der Volksabstimmung lehnen wir ab. Das Land führt keine Ausstiegsdiskussionen.
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