Landespolitik
Rund ein halbes Jahr vor dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige hat Baden-Württemberg grünes Licht aus Berlin für die weitere Investitionsförderung von Betreuungsplätzen erhalten. Am 21. Februar 2013 ist das Bundesgesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Kraft getreten.
Bei seiner Sitzung am Samstag, den 23. Februar 2013, hat der Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg folgende Resolution mit großer Mehrheit beschlossen.
1. Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 im Jahr 2011 gilt. Die SPD hat diese Form direkter Bürgerbeteiligung damals erfolgreich initiiert und durchgesetzt. Bestandteil der damaligen Diskussionen und Abwägungen waren auch etwaige Mehrkosten des Projekts. Eine Infragestellung der Volksabstimmung lehnen wir ab. Das Land führt keine Ausstiegsdiskussionen.
Kultusminister Andreas Stoch MdL kritisierte die heute vorgestellte „Informationskampagne Realschule Plus“ der CDU. „Hier will eine rückwärtsgewandte Partei Ängste aufbauen, um zukünftige notwendige Veränderungen zu verhindern.“ Stoch wies die Behauptungen der CDU als absurd zurück: Niemand wolle die Realschulen abschaffen, niemand wolle die Gymnasien abschaffen. Dies werde auch durch eine ständige Wiederholung nicht wahrer.
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